Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fahr-, Chauffeur-, Transfer- und Kurierleistungen, die durch BL BLACKLINE – Limo Taxi, Inhaber Gökhan Beyazkilic, erbracht werden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot oder einer Reservierungsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Anfrage und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist zunächst unverbindlich. Ein Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn BL BLACKLINE die Fahrt ausdrücklich bestätigt.
Die Bestätigung kann insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über einen Nachrichtendienst erfolgen.
Die anfragende Person ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu Abholadresse, Zielort, Reisezeit, Fahrgastanzahl, Gepäck, Flugverbindung und besonderen Anforderungen zu machen.
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Reservierungsbestätigung.
BL BLACKLINE kann ein geeignetes Fahrzeug oder – soweit erforderlich – einen geeigneten Leistungspartner einsetzen, sofern Qualität, Sicherheit und vereinbarter Leistungsumfang gewahrt bleiben.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nur, wenn dieses ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.
Preise und Zahlung
Massgebend ist der im Angebot oder in der Reservierungsbestätigung vereinbarte Preis. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Schweizer Franken.
Zusatzkosten können insbesondere entstehen, wenn sich die ursprünglich mitgeteilten Reisedaten ändern oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden, beispielsweise:
- zusätzliche Zwischenstopps
- erhebliche Wartezeiten
- nicht angekündigte Umwege
- zusätzliche Park-, Maut- oder Zufahrtsgebühren
- Änderungen der Fahrgast- oder Gepäckmenge
- besondere kurzfristige Zusatzleistungen
Zahlungsart und Fälligkeit werden im Angebot oder in der Reservierungsbestätigung festgelegt.
Pflichten der Fahrgäste
Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrers, anderer Fahrgäste, des Fahrzeugs und des Strassenverkehrs nicht beeinträchtigt wird.
- Sicherheitsgurte sind zu benutzen.
- Anweisungen des Fahrers zur Sicherheit sind zu befolgen.
- Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.
- Beschädigungen oder aussergewöhnliche Verschmutzungen können in Rechnung gestellt werden.
- Gefährliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände dürfen nicht transportiert werden.
BL BLACKLINE kann die Beförderung verweigern oder abbrechen, wenn ein Fahrgast die Sicherheit gefährdet, den Fahrer bedroht, das Fahrzeug mutwillig beschädigt oder gesetzliche Vorgaben verletzt.
Abholung, Wartezeit und Verspätungen
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Abholort erreichbar zu sein.
Bei Flughafenabholungen sind korrekte Flugnummern und aktuelle Ankunftsinformationen mitzuteilen. Änderungen oder Verspätungen sind BL BLACKLINE möglichst frühzeitig bekannt zu geben.
Falls die Kundin oder der Kunde nicht erreichbar ist und nach angemessener Wartezeit nicht erscheint, kann die Fahrt als Nichtantritt behandelt werden. Anfallende Kosten richten sich nach der individuellen Vereinbarung und dem bereits entstandenen Aufwand.
Änderungen und Stornierungen
Änderungs- oder Stornierungswünsche sind BL BLACKLINE so früh wie möglich mitzuteilen.
Ob und in welcher Höhe Stornierungskosten anfallen, richtet sich nach dem bestätigten Angebot, dem Zeitpunkt der Stornierung, der Art der gebuchten Leistung und den bereits entstandenen Aufwendungen.
Bei kurzfristigen Stornierungen, Nichtantritt oder bereits erfolgter Anfahrt kann der vereinbarte Fahrpreis ganz oder teilweise geschuldet sein.
Kurierfahrten
Bei Kurierfahrten ist die Kundin oder der Kunde für die richtige und sichere Verpackung sowie für vollständige Empfängerangaben verantwortlich.
Der Transport gefährlicher, verbotener, rechtswidriger oder nicht ordnungsgemäss deklarierter Gegenstände ist ausgeschlossen.
Der Inhalt einer verschlossenen Sendung wird von BL BLACKLINE grundsätzlich nicht geprüft. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Sendung.
Haftung
BL BLACKLINE haftet für Schäden im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und verpasste Anschlussverbindungen ausgeschlossen.
Für Verzögerungen aufgrund von Umständen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von BL BLACKLINE liegen, wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen. Dazu gehören insbesondere:
- aussergewöhnliche Verkehrsverhältnisse
- Strassensperrungen und Unfälle
- extreme Wetterbedingungen
- behördliche Massnahmen
- Streiks oder höhere Gewalt
- verspätete Flüge oder Züge
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, ausreichende Zeitreserven einzuplanen, insbesondere bei Flughafen-, Bahn- und Geschäftsterminen.
Gepäck und persönliche Gegenstände
Fahrgäste sind für persönliche Gegenstände und Gepäck verantwortlich. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Fundsachen werden nach Möglichkeit zurückgegeben. Entstehende Aufwendungen für Aufbewahrung, Versand oder Rücktransport können in Rechnung gestellt werden.
Datenschutz
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Streitigkeiten gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
BL BLACKLINE kann diese AGB anpassen. Für eine bestätigte Fahrt gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogene Fassung.
Stand: Juli 2026